AGB

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle zwischen Rail Unit GmbH und ihren Kunden geschlossenen Verträge über die Vermittlung und Bereitstellung von Bahnpersonal.

2. Vertragsgegenstand

Die Rail Unit GmbH stellt qualifiziertes Bahnpersonal für verschiedene Einsatzbereiche bereit. Die genauen Leistungen werden individuell im Vertrag vereinbart. Die Rail Unit GmbH arbeitet nach den Vorgaben des BAP-Tarifwerks und bietet zusätzlich außergewöhnliche Feiertagszulagen für Arbeitszeiten ab 14 Uhr an Heiligabend (24.12.) und Silvester (31.12.).

3. Pflichten von der Rail Unit GmbH

Auswahl und Vermittlung qualifizierten Personals gemäß den vereinbarten Anforderungen.
Sicherstellung der Einhaltung arbeitsrechtlicher und vertraglicher Vorgaben.

4. Pflichten des Kunden

Bereitstellung notwendiger Arbeitsmittel und Arbeitsanweisungen.
Einhaltung der Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz.

5. Haftung

Die Rail Unit GmbH haftet für Schäden nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

6. Zahlungsbedingungen

Die Abrechnung erfolgt gemäß der im Vertrag festgelegten Konditionen. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt fällig.

7. Datenschutz

Die Rail Unit GmbH verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten gemäß der DSGVO zu verarbeiten und zu schützen. Weitere Details siehe Datenschutz.

8. Kündigung

Jede Partei kann den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

9. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.